Allergenkennzeichnung in gastronomischen Betrieben des Studentenwerks

Studentenwerk Bonn führt Kennzeichnung von Allergenen ein und setzt damit die neue EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) Nr. 1169/2011 um.

Nach dieser sind alle gastronomischen Betriebe der EU ab dem 13. Dezember 2014 dazu verpflichtet, bei unverpackten Lebensmitteln die 14 „Hauptallergene“ zu deklarieren. Dies umfasst unter anderem: glutenhaltiges Getreide wie Weizen und Roggen, Krebstiere, Eier, Fische, Erdnüsse, Sojabohnen, Milch und Milcherzeugnisse, Schalenfrüchte wie Mandeln und Haselnüsse, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid und Sulfite, Lupinen und Weichtiere.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft lässt dabei grundsätzlich mehrere Möglichkeiten der Kennzeichnung zu. Das Studentenwerk Bonn wird auf den Speisekarten die enthaltenen Allergene (sowie bisher die verpflichtend anzugebenden Zusatzstoffe) hinter den Speisen aufführen. Die Allergene codiert das Studentenwerk Bonn mit den Nummern 40 bis 53. Eine entsprechende Übersicht wird in allen gastronomischen Einrichtungen aushängen bzw. ausliegen. Des Weiteren sind die Allergene auf der <link internal-link>Webseite des Studentenwerks sowie in der <link http: bonn.my-mensa.de _blank external-link-new-window>Mensa-Web-App nachzulesen. Darüber hinaus werden die Mitarbeiter entsprechend geschult.

Die Erweiterung der Kennzeichnung, die verpackte Lebensmittel bereits seit einiger Zeit betrifft, soll dazu beitragen, die Lebensqualität von Allergikern zu verbessern. Durch die Transparenz der Rezepturen verringert sich für die Betroffenen die Wahrscheinlichkeit, eine allergische Reaktion zu erleiden. Dabei sind Allergene keine chemischen Zusatzstoffe, sondern natürlicher Bestandteil vieler Lebensmittel. Es handelt sich bei ihnen um kleine Eiweißstrukturen, die in der Regel völlig harmlos sind und in pflanzlichen und tierischen Lebensmitteln vorkommen. Bei Allergikern entwickelt das Immunsystem jedoch Antikörper gegen diese eigentlich unbedenklichen Substanzen, wie z.B. gegen Nahrungsmittel. Bei einer Allergie auf bestimmte Nahrungsmittel ist daher der Verzicht die einzige Therapie.

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