Zweiter Entwurf des Bebauungsplanes öffentlich ausgelegt

Zweiter Entwurf des Bebauungsplanes öffentlich ausgelegt

  • Sechs Wochen Zeit für Stellungnahmen
  • Zeitgemäße Neuinterpretation der Mensa als Zentrum des universitären Lebens
  • Modernisierungsprojekt schärft Profil der Exzellenzuniversität Bonn

Bonn, 14. Oktober 2021. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6621-1 „Mensa Nassestraße“ geht als zweiter Entwurf abermals in die öffentliche Auslage. Im Zeitraum vom 14. Oktober bis zum 24. November haben Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, sich umfassend über den aktuellen Entwurfsstand des Bauvorhabens im Carré zwischen Kaiserstraße, Nassestraße und Lennéstraße zu informieren und über schriftliche Stellungnahmen zu beteiligen.

Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am 16. September 2021 die öffentliche Auslegung des zweiten Entwurfs Bebauungsplanes als teilweise Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7822-8 aus dem Jahr 1979 beschlossen.

Der Geschäftsführer des Studierendenwerks Bonn, Jürgen Huber, äußert sich zur zweiten Offenlage: „Die vorliegende Entwurfsplanung für ein neues Studierendenhaus in der Südstadt zielt auf ein zukunftsfähiges Zentrum des universitären Lebens – mit Mensa, Lern-, Arbeits- und Aufenthaltsflächen von hoher Qualität, Beratungsangeboten, Raum für studentische Selbstentfaltung und -verwaltung sowie einem Wohnheim. Trotz der Enge des Baufeldes schaffen wir erstmals großzügige begrünte Freianlagen, die als Garten angelegt eine Ruheoase bieten. Wir sind nunmehr überzeugt, sämtlichen Belangen seitens der Stadt und des direkten Umfelds in vollem Umfang genüge getan zu haben.“

Im Überblick

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes (gemäß § 3 Abs. 2 BauGB)

  • vom 14. Oktober bis 24. November 2021
  • Mo, Di, Mi und Fr von 8 bis 13 Uhr, Do von 8 bis 18 Uhr
  • Amt für Bodenmanagement und Geoinformation

(Stadthaus, Berliner Platz 2, Aufzug 2, Etage 6B)

  • Pandemiebedingt nur mit Terminabsprache!

T  0228 77 22 00

E  kundenzentrum-geodaten@bonn.de

Informationen online einsehbar

Sämtliche Informationen wie Begründung, Pläne, Gutachten und externe Stellungnahmen sind auf der Webseite der Stadt Bonn abrufbar, unter der Adresse www.bonn.de unter dem Suchbegriff „Nassestraße.“

Stellungnahmen

Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern können gemäß § 13a Abs. 3 bzw. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Postanschrift: Stadtplanungsamt, Berliner Platz 2, 53103 Bonn

F  0228 779 61 96 68

E  Amt61.anregungen@bonn.de

Die Stellungnahmen fließen in das weitere Planverfahren ein.

Plangebiet und Planungsrecht

Das rund 6.400 Quadratmeter große Plangebiet liegt im Stadtbezirk Bonn inmitten des gründerzeitlichen Wohnviertels der Bonner Südstadt, im nördlichen Teilbereich des Straßengevierts Kaiserstraße, Nassestraße, Lennéstraße und Weberstraße. Das im Eigentum des Studierendenwerks Bonn befindliche Grundstück weist eine Mischnutzung auf und ist bislang als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Der Bebauungsplan soll im Rahmen des Vorhabens nunmehr adäquat angepasst werden: als Sondergebiet für Hochschuleinrichtungen.

Warum eine erneute Auslage?

Die erste öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgte vor einem Jahr, vom 17. September bis 30. Oktober 2020. Im Rahmen des Abwägungsprozesses von konkurrierenden Belangen konnte nicht jeder Anregung aus der Öffentlichkeit gefolgt werden. Dennoch veranlassten einige Anregungen die Verwaltung und das Studierendenwerk als Vorhabenträgerin, den offen gelegten Entwurf nochmals erneut kritisch zu prüfen und unter teilweiser Berücksichtigung der von den Bürgerinnen und Bürgern vorgetragenen Aspekte – insbesondere der direkten Nachbarschaft - einen zweiten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu erarbeiten. Dabei wurden auch die Ergebnisse der neuen Gutachten als Abwägungsmaterial berücksichtigt.

Wesentliche Änderungen

Die wesentlichen Änderungen im Vergleich zum ersten Entwurf lassen sich aus Sicht des Studierendenwerks wie folgt zusammenfassen:

  • Das Mensagebäude D wird an der nördlichen Seite im oberen Bereich der Fassade gestaffelt bzw. zurückgenommen.
  • Die Tiefgarage wird deutlich reduziert, der Campusgarten bleibt von einer Unterbauung frei.
  • Der Übergang vom Studierendenservicezentrum (A) in Richtung Mensa (B bzw. D) – die sogenannte Gartenmagistrale – fällt kompakter aus und hält mehr Abstand zum Gebäude Nassestraße 13.
  • Die Überbauung der Tiefgaragenrampe hält mehr Abstand zum Grundstück Kaiserstraße 59.

An der Wettbewerbsidee, sich mit einer wertigen Architektur harmonisch in die Südstadt zu integrieren, inklusive qualitativ hochwertiger und erstmals großzügig begrünter Außenflächen und Freianlagen, wurde uneingeschränkt festgehalten.

In der Draufsicht des Lageplans lassen sich die vier Gebäudeteile erkennen: Studierendenservicezentrum und Verwaltung (Gebäude A), Studierendenwohnheim (Gebäude B), AStA der Universität Bonn mit Beratungsangeboten (Gebäude C) und die Mensa mit Café und Lernzone (Gebäude D). Der Innenhof wird von Bebauung freigehalten und schafft Platz für einen begrünten Campusgarten.

[© Lageplan 1:250, Bundesstadt Bonn, Bebauungsplan 6621-1, 2. Entwurf, Teil 2 Vorhabenplan Blatt 1/4, Lage]

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