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Finanzieren

+ + + WICHTIG + + + Sie möchten uns Unterlagen per E-Mail senden? Bitte beachten Sie folgenden Hinweis.

BAföG

BAföG steht für die Ausbildungsförderung nach den Vorschriften des Bundesausbildungsrderungsgesetzes. Wenn Sie im Hochschulraum Bonn/Rhein-Sieg studieren, dann sind wir Ihr Ansprechpartner beim Beantragen von BAföG. In unseren FAQs finden Sie detaillierte Informationen zu uns und dem BAföG allgemein sowie ausführliche Informationen zu Ihrer Antragstellung und weiteren Fragen rund um BAföG. 

Darüber hinaus bieten wir Ihnen auch andere Möglichkeiten, Ihr Studium ganz ohne finanzielle Sorgen abzuschließen, wie z. B. das Daka-Darlehen oder die Hilfe zum Studienabschluss.

+ + + Wichtige Information: 

Aus Sicherheitsgründen werden vom Amt für Ausbildungsförderung nur pdf-Dateien als Mailanhänge entgegengenommen. Anhänge mit Dateien in anderen Dateiformaten (z. B. als Cloud-Link, Zip-Dateien, etc.) werden durch unser Mailsystem automatisiert gelöscht und können nicht bearbeitet werden. Daher ist es erforderlich, dass Sie uns Unterlagen als pdf-Datei zusenden oder sonst die Papierform verwenden, per Post oder durch Einwurf in unserem Briefkasten bzw. Abgabe am info.point. 

BAföG online beantragen

Bafög kann man auch online beantragen! Mit BAföG Digital kann der BAföG‐Antrag bequem am Computer erstellt, bearbeitet und digital verschickt werden. Das Besondere: Sie füllen nicht einfach über das Internet bereitgestellte Formulare online aus, sondern erhalten Zugang zu einem Online‐Tool, über das Schritt für Schritt alle notwendigen Daten eingegeben werden. Diese Daten werden automatisch in einem persönlichen Account von BAföG Digital gespeichert. Notwendige Dokkumente werden per Uploadfunktion hochgeladen. Der Bearbeitungsprozess kann jederzeit unterbrochen und an einem anderen Tag fortgesetzt werden.

Jetzt auf www.bafoeg-digital.de Online-Antrag stellen

Mehr & besseres BAföG seit Herbst 2024

Mehr BAföG für mehr Studierende seit dem Wintersemester 2024/2025: Das bietet die 29. BAföG-Novelle der Bundesregierung. Wer bisher kein BAföG erhalten hat, könnte aufgrund der gesetzlichen Änderungen BAföG bekommen: Ausprobieren und rechtzeitig einen Antrag stellen!

Der BAföG-Grundbedarf für Studierende wird von 452 € auf 475 € im Monat angehoben. Wer nicht mehr bei den Eltern wohnt, erhält außerdem 380 € statt bisher 360 € Mietzuschuss. Für Studierende, die selbst kranken- und pflegeversichert sind und nicht mehr über die Eltern, gibt es höhere Zuschläge. Die Elternfreibeträge steigen um 5,25 % (Zahl und Höhe ist abhängig von der Familienkonstellation). Bei BAföG-Geförderten bleibt zukünftig ein 538-€-Minijob beim BAföG anrechnungsfrei. Bei höherem Einkommen wird das BAföG anteilig gekürzt.

Dies sind jedoch nicht alle Verbesserungen! 
Alle Änderungen der 29. BAföG-Novelle auf der Seite des Bundesministerium für Bildung und Forschung Alle Änderungen der 29. BAföG-Novelle auf der Seite des Deutschen Studierendenwerks

Formulare

Alle Antragsformulare finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Bildung und Forschung

Häufig gestellte Fragen

Das Studierendenwerk Bonn ist als Amt für Ausbildungsförderung mit der Durchführung der momentan wohl wichtigsten Studienfinanzierung beauftragt – dem BAföG. Wir kümmern uns um Ihren BAföG-Antrag und beraten Sie gerne zu Fragen der Studienfinanzierung.

Auf unserer Homepage geben wir Tipps zur Antragstellung und Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Finanzierung nach dem Bundesausbildungsrderungsgesetz (BAföG), ohne auf die jeweiligen Rechtsgrundlagen und jede individuelle Ausnahme näher einzugehen. Eine persönliche Beratung können diese Informationen daher nicht ersetzen.

Ein Beratungs- oder Informationsgespräch in Ihrem Amt für Ausbildungsförderung lohnt sich in jedem Fall!

BAföG ist die Abkürzung für das Bundesausbildungsförderungsgesetz und wird umgangssprachlich gebraucht für die seit dem Jahr 1971 bestehende staatliche Unterstützung für Studierende. Sie besteht in der Regel zur einen Hälfte aus einem Zuschuss und zur anderen Hälfte aus einem unverzinslichen Staatsdarlehen.

Die eine Hälfte der Förderung wird den Studierenden damit geschenkt, die Darlehenshälfte muss nach dem Studium zurückgezahlt werden, dies jedoch ohne Zinsen.

Für Studierende an Hochschulen sind die in der Regel zum Studentenwerk der jeweiligen Hochschule gehörenden Ämter für Ausbildungsförderung zuständig.

Das Studierendenwerk betreut als Amt für Ausbildungsförderung (AfA) die Studierenden an folgenden Hochschulen:

  • Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
  • Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
  • Alanus Hochschule
  • Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe Bonn

Wenn Sie Studierende/r an einer der genannten Ausbildungsstätten sind bzw. werden wollen, dann senden Sie Ihren Antrag auf Ausbildungsförderung bitte an das

Studierendenwerk Bonn AöR

Amt für Ausbildungsförderung

Lennéstraße 3

53113 Bonn

Sie können den Antrag auch im verschlossenen Umschlag in den Briefkasten in der Lennéstraße 3 einwerfen bzw. zu den Sprechzeiten in der BAföG-Zentrale oder am Info.point abgeben.

Wenn Ihnen der Studienort noch nicht bekannt ist, dann wenden Sie sich zunächst an das für Sie nächstgelegene AfA. Dies kann bereits die Bearbeitung beginnen und versendet dann den Antrag an das später zuständige Amt, welches Sie bitte über die bereits erfolgte Antragstellung informieren.

Sollten Sie sich für ein Studium im Ausland entscheiden, sind ausschließlich die Auslandsförderungsämter zuständig.

Zuständige Behörden für das Schüler-BAföG sind die kommunalen Ausbildungsförderungsämter.

 

Und noch ein Tipp:

  • BAföG-Hotline: Das Bundesministerium (BMBF) betreibt eine Hotline für alle Fragen rund ums BAföG unter der gebührenfreien Rufnummer: 0800-223 63 41 (oder 0800-BAFOEG1).

Neben Ihrem Einkommen wird das Einkommen Ihrer Eltern, falls Sie verheiratet sind, zusätzlich das Einkommen Ihrer Ehegattin/ Ihres Ehegatten oder falls Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben zusätzlich das Einkommen Ihrer Lebenspartnerin/Ihres Lebenspartners herangezogen.

Entscheidend ist grundsätzlich das Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraumes.

Beispiel: Für eine Antragstellung zum Wintersemester 2024/2025 ist das Einkommen im Kalenderjahr 2022 von Bedeutung.

Das Gesetz sieht zur Berechnung des anrechenbaren Einkommens feste Freibeträge für Sie selbst, Ihre Eltern sowie für eventuelle weitere unterhaltsberechtigte Kinder vor.

Studienkredite

Hilfe zum Studienabschluss

Sie haben Ihre BAföG-Förderungshöchstdauer überschritten? Innerhalb von vier Semestern nach der Überschreitung können Sie ein zinsloses Staatsdarlehen beantragen. Es muss eine Bescheinigung Ihrer Ausbildungsstätte zum anvisierten Abschluss vorliegen.  

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Daka-Darlehen

Hinter Daka verbirgt sich ein zinsloses Studiendarlehen, das in jeder Phase des Studiums beantragt werden kann. Die Länge der Förderung und der monatliche Betrag können nach Bedarf beantragt werden. Das Darlehen ist zudem mit BAföG kombinierbar. 

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Bildungskredit

Sie haben die Zwischenprüfung bereits hinter sich bzw. den ersten Teil eines Konsekutiv-Studiengangs erfolgreich abgeschlossen? Dann können Sie den zinsgünstigen Kredit der Bundesregierung beantragen und ggf. mit BAföG kombinieren. 

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Amtliche Beglaubigungen

Sie benötigen eine Beglaubigung Ihrer Dokumente? Das Amt für Ausbildungsförderung stellt sie für Sie aus.

BAföG-Zentrale, Dienstag + Donnerstag 10:00 - 12:00 Uhr 

Bitte bringen Sie Kopien Ihrer Dokumente mit. Das Kopieren bei uns ist nicht möglich.

+ + + Vom 11.11. bis einschließlich 14.11. können leider keine Beglaubigungen stattfinden. Wir bitten um Verständnis. + + + 

Stipendien

Neben BAföG und Darlehen kann man ein Studium auch durch Stipendien finanzieren, die man überhaupt nicht zurückzuzahlen braucht. Ein gängiger Irrtum ist dabei, dass nur die Besten eine Chance darauf haben. Dem ist jedoch schon lange nicht mehr so. Die Auswahlkriterien sind sehr vielfältig. So kann zum Beispiel Engagement in einem Ehrenamt ausschlaggebend sein. Oder man sucht ein Stipendium für spezielle Zielgruppen, wie etwa studierende oder promovierende Mütter. Auch Nichtakademiker und Quereinsteiger sollten sich nicht scheuen, es mit einem Stipendium zu probieren!

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Jobben

Mehr als zwei Drittel der Studierenden jobben. Viele davon wollen etwas dazuverdienen, aber auch Berufserfahrung sammeln oder das BAföG aufstocken. In den meisten Fällen stellt es kein Problem dar, als Studierender nebenbei zu arbeiten. Man sollte jedoch Themen wie Sozialversicherungspflicht, die Verdienstgrenze bei BAföG oder die Krankenversicherung im Auge behalten.

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Ihre Sachbearbeitung

Team 1 (A-GRE)

+49 228 73 84881

Bitte beachten Sie die Sprechzeiten.

Team 2 (GRF-MUL)

+49 228 73 84882

Bitte beachten Sie die Sprechzeiten.

Team 3 (MUM-Z)

+49 228 73 84883

Bitte beachten Sie die Sprechzeiten.

Vorausleistungen

Regina Laubkahn

Position: Vorausleistungen

Lennéstraße 3 53113 Bonn
Zimmer: 01.18
Telefon: +49 228 73 7177
Fax: +49 228 73 7180

Forderungsmanagement

Nicole Tullius

Position: Forderungsmanagement

Lennéstraße 3 53113 Bonn
Zimmer: 02.10
Telefon: +49 228 73 7171
Fax: +49 228 73 7180

Justiziariat

Christiane Breternitz

Position: Justiziariat BAföG

Lennéstraße 3 53113 Bonn
Zimmer: 02.09
Telefon: +49 228 73 7171
Fax: +49 228 73 7180

Leitung & Sekretariat

Corinna Sell-Keiderling

Position: Leitung

Lennéstraße 3 53113 Bonn
Zimmer: 02.07
Telefon: +49 228 73 7171
Fax: +49 228 73 7180

Denise Odermatt

Position: Stv. Leitung

Lennéstraße 3 53113 Bonn
Zimmer: 01.05
Telefon: +49 228 73 7171
Fax: +49 228 73 7180

Karin Kratzenberg

Position: Sekretariat

Lennéstraße 3 53113 Bonn
Zimmer: 02.08
Telefon: +49 228 73 7171
Fax: +49 228 73 7180

Sprechzeiten

Telefonzentrale

+49 228 73 5086
Montag - Donnerstag 10:00 - 12:00
Montag - Donnerstag 13:00 - 15:00
Freitag 10:00 - 13:00

WICHTIG: Es liegt ein hohes Anruf-Aufkommen vor. Bitte haben Sie Geduld und probieren Sie es unter Umständen wiederholt. Wir bitten um Verständnis.

BAföG-Zentrale

+49 228 73 84816

Die BAföG-Zentrale ist zurzeit persönlich wie folgt erreichbar: 

Montag 10:00 - 12:00 Uhr,
Dienstag 13:00 - 15:00 Uhr,
Mittwoch 10:00 - 12:00 Uhr,
Donnerstag 13:00 - 15:00 Uhr,
Freitag 10:00 - 13:00 Uhr

Bitte ziehen Sie am Personenaufrufsystem im Foyer ein Ticket. Sie können vor Ort warten und werden dann aufgerufen. Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe eines Tickets nur bis 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit möglich ist.

Lennéstraße 3
53113 Bonn (Bonn-Zentrum)

Die BAföG-Zentrale ist in den o. g. Zeiten für Ihren Besuch vor Ort geöffnet und telefonisch erreichbar. 

In Ausnahmefällen können Sie selbstverständlich auch einen persönlichen Telefon-/Termin mit Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter vereinbaren.

Beglaubigungen in der BAföG-Zentrale

Dienstag + Donnerstag 10:00 - 12:00 Uhr

Bitte bringen Sie Kopien Ihrer Dokumente mit. Das Kopieren bei uns ist nicht möglich.

+ + + Vom 11.11. bis einschließlich 14.11. können leider keine Beglaubigungen stattfinden. Wir bitten um Verständnis. + + +

E-Mail

Kontaktieren Sie uns per E-Mail unter bafoeg(studierendenwerk-bonn(dot)deBeachten Sie bitte jedoch, dass der Datenaustausch per E-Mail unverschlüsselt stattfindet. Anfragen, die personenbezogene Daten enthalten, können von uns daher nicht per E-Mail beantwortet werden. Sollten Sie uns Datenanhänge senden, senden Sie uns diese bitte ausschließlich als PDF zu.

Datenschutz

Erfahren Sie hier ganz genau, wie wir Ihre Daten nach Artt. 13 und 14 DS-GVO verarbeiten. 

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