Wer kann den Freitisch beantragen?
Der Freitisch kann von Studierenden der Universität Bonn sowie von Studierenden der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg beantragt werden. Antragsberechtigt sind jene Studierende, die nicht die persönlichen Voraussetzungen zum Bezug von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Abschnitt II BAföG) erfüllen.
Berechtigt, die Leistung zu erhalten, ist jede*r Antragsberechtigte*r, der*dem nach Abzug der Mietzinsverpflichtung in Höhe von bis zu 450 EUR, sowie Kosten für Krankenversicherung in Höhe von bis zu weiteren 120 EUR, im Vormonat der Antragstellung weniger als 40 Prozent des BAföG-Höchstsatzes zum Bestreiten des Lebensunterhaltes pro Monat verbleibt.
Die Antragsberechtigung ist durch Vorlage des aktuell gültigen Studierendenausweises und eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses nachzuweisen. Um die Berechtigung für den Freitisch nachzuweisen, müssen die eigenen Kontoauszüge des laufenden sowie des Vormonats eingereicht werden.
Was umfasst der Freitisch?
Die Empfänger:innen sind montags bis freitags (außer an Feiertagen) pro Tag/pro Person zum Bezug der nachstehenden Mahlzeiten in den geöffneten gastronomischen Einrichtungen des Studie-rendenwerks Bonn berechtigt:
1) Ein Frühstück bestehend aus maximal zwei belegten Brötchen nach Angebot sowie einem Heißgetränk,
2) ein Mittagessen bestehend aus einer Hauptkomponente nach Angebot, maximal drei Nebenkomponenten nach Angebot sowie einem Getränk, alternativ Nutzung eines Angebots des Food-Trucks nebst Getränk,
3) nachmittags Nutzung eines herzhaften oder süßen Cafeteria-Angebots sowie ein Getränk.
Wo beantrage ich den Freitisch?
Die Berechtigung zum Antrag und zum Bezug der Leistung wird vom jeweiligen AStA-Vorsitz geprüft. Senden Sie bitte Ihr Anliegen und idealerweise bereits die erforderlichen Unterlagen per E-Mail.
Universität Bonn: freitisch@asta.uni-bonn.de
Hochschule Bonn-Rhein-Sieg: vorsitz@asta.h-brs.de