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Barrierefreiheit

Eine Gruppe von Studierenden mit roten Regenschirmen vom Studierendenwerk, die aufgespannt sind

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.studierendenwerk-bonn.de.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem im Juli 2025 in Anlehnung an BITV 2.0 durchgeführten Test.

Die Überprüfung hat ergeben, dass diese Website ist teilweise mit den zuvor genannten Anforderungen der BITV 2.0 vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte:

  • Nicht alle Bilder verfügen aktuell über einen Alternativtext.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 22. Januar 2026 erstellt und zuletzt am 23. Januar 2026 aktualisiert.

Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit dieser Website

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen nutzen Sie bitte dieses Kontaktformular: „Barriere melden“ oder kontaktieren Sie uns per E-Mail: barrierefrei(at)studierendenwerk-bonn.de.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren sowie zur Antragstellung finden Sie unter:
www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Kontakt zur Schlichtungsstelle BGG:
info(at)schlichtungsstelle-bgg.de.