Jobben

Zwei Studierende, eine Frau und ein Mann sitzen an einem Tisch im Flur des Amtes für Ausbildungsförderung. Hinter Ihnen an der Wand hängt der Wegweiser des BAföG: Dort kann man seine Sachbearbeiterin oder -bearbeiter je nach Anfangsbuchstaben finden.

Jobben

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, als Studierender zu jobben. Dies sind die häufigsten Varianten:

Geringfügig entlohnte Beschäftigung, auch 520-Euro-Job oder Minijob genannt

Ein Verdienst von bis zu 520 Euro im Monat ist für viele Studierende praktisch und wirkt sich außerdem nicht auf die Höhe des BAföGs oder die Sozialversicherungspflicht aus. Erst wenn man diesen Betrag überschreitet, werden Abzüge vom BAföG fällig. Dazu wird man sozialversicherungspflichtig, muss also in die Sozialversicherung einzahlen. Es ist also ratsam, darauf zu achten, nicht mehr als 520 Euro im Monat zu verdienen. Auch mehrere Minijobs bleiben geringfügig, wenn sie in der Summe nicht mehr als 520 Euro monatlich einbringen. Zwar werden auch bei Minijobs Sozialabgaben in geringen Maßen fällig, doch diese übernimmt in den meisten Fällen der Arbeitgeber. Er zahlt Pauschlabgaben an die Minijob-Zentrale, bei der er den Job anmeldet. Wichtig: Sonderzahlungen wie z. B. Weihnachtsgeld werden in die Verdienstgrenze von 520 € einbezogen.

Werkstudenten

Wer als Werkstudent arbeitet, überschreitet meistens die 520-Euro-Grenze und arbeitet in der Regel 20 Stunden die Woche. Wichtig ist hierbei, dass man trotz der Beschäftigung das „Erscheinungsbild eines Studierenden“ beibehält, den Großteil seiner Zeit also mit dem Studium zubringt und nicht mehr als 20 Stunden die Woche arbeitet. Nur in diesem Fall müssen sich Studierende nicht als reguläre Arbeitnehmer kranken-, pflege- und arbeitslosenversichern. Die Rentenversicherung wird jedoch fällig (niedrige Beträge). Wichtig: Die Familienversicherung über die Eltern (Krankenversicherung) bis zum Alter von 25 Jahren behält ihre Gültigkeit nur bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung (520-Euro-Job) oder bis zu einem monatlichen Einkommen von maximal 470 Euro (2021). Wer mehr verdient, muss sich selbst zu einem Versicherungsbeitrag für Studierende versichern. Lassen Sie sich individuell von Ihrer Krankenkasse beraten.

Weitere Informationen

Hilfreiche weiterführende Informationen zum Jobben und Arbeiten als Studierender finden Sie in der Link- und Downloadsammlung unten. Dort erhalten Sie ausführliche Auskünfte zu allen Beschäftigungsmöglichkeiten als Studierender, z. B. zum befristeten Jobben während der Semesterferien, sowie detaillierte Informationen zu den Auswirkungen auf die Sozial- und Krankenversicherung.   

Jobbörse

Sind sie auf der Suche nach einem Nebenjob? In unserer Jobbörse für Studierende werden Sie vielleicht fündig. Nach dem Klick auf den Link werden Sie auf die Seiten der Deutschen Hochschulwerbung weitergeleitet. Sie verwaltet die Jobbörse des Studierendenwerks Bonn.

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