Hier erfahren Sie alles zu Darlehen, um das Studium zu finanzieren. Grundsätzlich muss man festhalten, dass Studienkredite als dauerhafte Form überwiegender Studienfinanzierung ungeeignet sind - zu groß ist die Überschuldungsgefahr. Jedoch im Einzelfall, bei kurzfristigem Finanzbedarf (z. B. Mehrbedarf während der Examenszeit), kann statt extensivem Jobben ein Studienkredit sinnvoll sein, ebenso für einen top-up-Bedarf, um eine vergleichsweise geringe Finanzierungslücke zu decken.
Daka-Darlehen
Was ist das Daka-Darlehen?
Kurz: ein zinsloses Studiendarlehen, das in jeder Phase des Studiums beantragt werden kann. Die Darlehenskasse der Studierendenwerke e.V., kurz Daka, ist ein gemeinnütziger Verein der zwölf nordrhein-westfälischen Studierendenwerke, der Darlehen bis zu einem Betrag von max. 12.000 Euro vergibt. Das Darlehen ist zinslos. Es wird nur eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 5 % der Darlehenssumme erhoben. Seit Sommersemester 2019 werden auch studienbedingte und freiwillige Auslandspraktika gefördert! Diese Förderung ist unabhängig von weiterer Förderung.
Wer bekommt das Darlehen?
Studierende, die an einer staatlichen Hochschule in NRW eingeschrieben sind und außerdem als Sicherheit die selbstschuldnerische Bürgschaft eines Bürgen oder einer Bank stellen können. Zudem sollte man auf eine Finanzhilfe angewiesen sein.
Wie und wie lange wird finanziert?
Die monatliche Summe kann flexibel gestaltet werden und bis 1.000 Euro betragen, wobei der Höchstbeitrag der gesamten Darlehenszeit von 12.000 Euro nicht überschritten werden darf. Bis zum Betrag der Höchstförderung ist bei Bedarf auch eine Aufteilung auf den Bachelor- und den anschließenden Masterstudiengang möglich. Die Auszahlung des Darlehens nimmt die Daka-Geschäftsstelle in Köln vor.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage von Daka oder direkt in der BAföG-Zentrale.
... das DAKA-Darlehen der Studierendenwerke NRW wurde beim CHE-Studienkredittest 2021 erneut mit einer Spitzenbewertung ausgezeichnet. Darin werden 49 Studienkredite und Bildungsfonds im Vergleich vorgestellt.
Einfach online beantragen
Seit Februar 2023 kann man Daka ganz einfach online beantragen!
Beratung zum Daka-Darlehen
Kontakt
Karin Kratzenberg
Telefonische Sprechzeiten (0228-73 5086)
Sie werden über die Telefonzentrale weitergeleitet:
Montag 10:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 10:00 - 12:00 Uhr
Persönliche Sprechzeiten
BAföG-Zentrale (Eingangshalle, EG)
Dienstag 13:00 - 15:00 Uhr
Lennéstraße 3
53113 Bonn
Hinweis: Die Beratung erfolgt ohne Termin, mit Wartezeit.
Hilfe zum Studienabschluss
Was ist die Hilfe zum Studienabschluss?
Nach Überschreitung der Förderungshöchstdauer des BAföG besteht die Möglichkeit, eine Finanzierungshilfe in Form eines zinslosen Volldarlehens für den Abschluss des Studiums zu erhalten. Dieses ist in voller Höhe zurückzuzahlen.
Wer hat Anspruch auf die Abschlusshilfe?
Studierende an Hochschulen, die
- innerhalb von vier Semestern nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer des BAföG zur Prüfung zugelassen werden,
- eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte darüber vorlegen können, dass die Ausbildung innerhalb der Abschlusshilfedauer abgeschlossen werden kann.
Wie und wie lange wird gefördert?
Wie auch beim BAföG wird über die Höhe der Finanzierungshilfe auf schriftlichen Antrag durch das zuständige Amt für Ausbildungsförderung entschieden. Die Abschlusshilfedauer beträgt maximal zwölf Monate. Die Studierenden können die Höhe der Auszahlung begrenzen, diese Begrenzung während des Bewilligungszeitraums jedoch nicht widerrufen.
Weitere Infos finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Wenn Sie mehr Infos zur Hilfe zum Hilfeabschluss benötigen, sprechen Sie einfach Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter darauf an.
Bildungskredit
Was ist der Bildungskredit?
Der Bildungskredit ist ein zinsgünstiger Kredit der Bundesregierung für Studierende in einer fortgeschrittenen Phase ihrer Ausbildung, der unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen gewährt wird. Der Bildungskredit ist mit dem BAföG kombinierbar.
Wer hat Anspruch auf den Kredit?
Studierende, die
- die Zwischenprüfung ihres Studiengangs für die Fortsetzung dieses Studiengangs bestanden haben,
- eine schriftliche Erklärung der Ausbildungsstätte vorlegen, aus der hervorgeht, dass in dem Studiengang eine Zwischenprüfung nicht vorgesehen ist und sie die üblichen Leistungen mindestens der ersten beiden Ausbildungsjahre erbracht haben; bei Studierenden in Bachelorstudiengängen reicht eine Erklärung der Ausbildungsstätte, aus der hervorgeht, dass in dem Studiengang eine Vorprüfung nicht vorgesehen ist und sie die üblichen Leistungen des ersten Ausbildungsjahrs erbracht haben,
- den ersten Teil eines Konsekutiv-Studiengangs erfolgreich abgeschlossen haben für die Fortsetzung dieses Studiengangs,
- bereits über einen Abschluss in einem grundständigen Studiengang verfügen für einen postgradualen Studiengang, z. B. Masterstudiengang.
Wie und wie lange wird gefördert?
Es wird wahlweise bis zu 24 Monatsraten in Höhe von 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro gefördert. Die Inanspruchnahme des Bildungskredits ist grundsätzlich nur bis zum Ende des 12. Studiensemesters möglich. Über das Ende des 12. Studiensemesters hinaus kann der Bildungskredit Studierenden nur dann gewährt werden, wenn Sie zur Abschlussprüfung zugelassen sind und die Prüfungsstelle Ihnen bescheinigt, dass Sie die Ausbildung innerhalb des möglichen Förderungszeitraums abschließen können.
Der Bildungskredit wird schriftlich direkt beim Bundesverwaltungsamt Köln beantragt.
Weitere Informationen zum Thema Bildungskredit und zur Antragstellung erhalten Sie von Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter und unter:
KfW-Studienkredit
Wie erfolgt der Kreditabschluss?
Wir beraten Sie und vermitteln zwischen Ihnen und der KfW-Bankengruppe,
die den Kredit abschließt.
Wer bekommt den Kredit?
Volljährige Studierende mit deutscher Staatsangehörigkeit, auf die zum 01.04. oder 01.10. vor Finanzierungsbeginn Folgendes zutrifft:
- Erst- oder Zweitstudium, postgraduales Studium (Master-, Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium) oder Promotionsstudium
- Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland
- Immatrikulation für ein Vollzeit- oder Teilzeitstudium
- Höchstalter 44 Jahre (höheres Alter möglich, da bereits absolvierte
Fachsemester angerechnet werden)
Studierende ohne deutsche Staatsangehörigkeit haben Anspruch auf eine Förderung, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Was wird gefördert?
Einkommensunabhängig werden die Lebenshaltungskosten während des Studiums finanziert,
wobei das Darlehen nur für ein Studienfach beantragt wird, unabhängig von der Anzahl der Fächer.
Wie und wie lange wird gefördert?
Der monatliche Betrag liegt nach Wunsch zwischen 100 Euro und 650 Euro und kann in jedem Semester neu festgelegt werden. Der KfW-Studienkredit ist mit dem BAföG oder dem Bildungskredit kombinierbar. Erst- oder Zweitstudierende werden, in Abhängigkeit vom Alter, max. 14 Fachsemester lang finanziert.
Die gesamte Darlehenslaufzeit, bestehend aus den drei Phasen Auszahlungs-, Karenz- und Tilgungsphase, ist flexibel gestaltbar.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der KfW oder in einem persönlichen Beratungsgespräch bei Ihrem Sachbearbeiter bzw. in der BAföG-Zentrale.
Zu den Antragsformularen geht es hier entlang.
Download
-
Testergebnis zum Daka-Darlehen
-
Testergebnis zum Daka-Darlehen