Jetzt BAföG-Folgeantrag für das Wintersemester 2014/15 stellen

Wer BAföG bereits erhält und eine nahtlose Weiterzahlung sicherstellen möchte, sollte frühzeitig an den sogenannten „Weiterförderungs- oder Folgeantrag“ denken.

Den richtigen Moment nicht verschlafen und rechtzeitig an BAföG denken! Foto: © Jeanette Dietl - Fotolia.com
Den richtigen Moment nicht verschlafen und rechtzeitig an BAföG denken! Foto: © Jeanette Dietl - Fotolia.com

Der Folgeantrag muss von jedem BAföG-Empfänger grundsätzlich einmal jährlich neu gestellt werden. Reicht man die dazu notwendigen Unterlagen zu spät ein, kollidiert man mit den Anträgen der Erst-Semester. Das hat zur Folge, dass die Bearbeitungszeit entsprechend länger dauern kann und der BAföG-Empfänger im schlimmsten Fall einen Zahlungsausfall erleidet. Zwar wird der Fördersatz rückwirkend ausgezahlt, es kann jedoch passieren, dass man einen oder mehrere Monate darauf warten muss. Daher empfiehlt es sich, den Antrag mit allen Unterlagen so früh wie möglich beim Amt für Ausbildungsförderung einzureichen, am besten drei Monate vor Ablauf der Bewilligungszeit.

Für einen Weiterförderungsantrag müssen wie beim Erstantrag alle Dokumente ausgefüllt werden, bis auf den Lebenslauf. Ein formloser Antrag würde lediglich dazu dienen, die Frist zu wahren. Wer erst ab Ende Juli oder im August einen Antrag stellt, riskiert eine lange Wartezeit und folglich eine Zahlungspause.

Daher: BAföG-Antrag so schnell wie möglich vollständig ausfüllen und unterschrieben senden an: Studentenwerk Bonn | Amt für Ausbildungsförderung, Nassestraße 11, 53113 Bonn oder persönlich an der BAföG-Zentrale abgeben.

Unser Tipp: Achten Sie auf Ihre vollständigen Kontoangaben nach SEPA-Standard (IBAN und BIC), um unnötige Nachfragen und Wartezeiten zu vermeiden.

Weitere Infos gibt es <link internal-link>hier.

Chat IconChat Icon