Gesetzliche Unfallversicherung

Studierende einer staatlich anerkannten oder privaten Universität, Hochschule oder Fachhochschule sind bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen unfallversichert. Unfälle, die sich während des Studiums ereignen, müssen dort gemeldet werden. 

Broschüre "Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz an Hochschulen" 

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Als hochschulbezogene Tätigkeiten gelten

  • die Teilnahme am Hochschulsport
  • der Weg zur und von der Hochschule
  • das Aufsuchen aller Räumlichkeiten der Hochschule (z. B. Hörsaal, Bibliothek, Lernraum etc.)
  • Exkursionen
  • bei Tätigkeiten in der studentischen Selbstverwaltung

Private Tätigkeiten sind nicht versichert, etwa

  • Studienarbeiten außerhalb der Hochschule (z. B. zuhause)
  • private Studienreisen
  • Repetitorien bei privaten Anbietern
  • private Unterbrechungen auf dem Weg zur Hochschule oder nach Hause (z. B. Einkauf)
  • private Aktivitäten auf dem Hochschulgelände.

Wichtig: Wenn Sie einen Unfall hatten, benachrichtigen Sie bitte so schnell wie möglich das Studierendensekretariat Ihrer Hochschule.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an

Ansprechpartner

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Regionaldirektion Rheinland               

Moskauer Straße 18                                        
40227 Düsseldorf                                 

Tel. 0211 2808-0                                   
Fax 0211 2808-2119                               
E-Mail rheinland(at)unfallkasse-nrw.de

Postanschrift:
Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Regionaldirektion Rheinland
Postfach 120530
40605 Düsseldorf 


Unfallversicherung für den privaten Bereich

Für alle immatrikulierten Studierenden besteht über den Sozialversicherungsbeitrag eine kollektive Gruppenunfallversicherung auch für Unfälle im privaten Bereich, die sich auf den außeruniversitären Bereich (Freizeitbereich) erstreckt. Das bedeutet, dass grundsätzlich solche Unfälle versichert sind, die nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung der Studierenden gedeckt sind.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Unfälle, die Studierende erleiden, wenn sie zur Vorbereitung auf Prüfungen in Betrieben oder an anderen Orten außerhalb der Hochschule tätig werden. Der Versicherungsschutz besteht nach Maßgabe der zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen weltweit.

Die versicherten Leistungen betragen

10.225,84 Euro im Todesfall,

40.903,35 Euro bei Invalidität,

5.112,92 Euro für Bergungskosten und

5.112,92 Euro für kosmetische Operationen.


Ansprechpartner

Studierendenwerk Bonn
E-Mail versicherungen(at)studierendenwerk-bonn.de 

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