Ihr müsst lernen oder eine Arbeit schreiben, aber ihr wisst nicht wo? Nach der Mittagszeit verwandelt sich das Erdgeschoss (EG) der CAMPO Campusmensa Poppelsdorf in einen Lernraum. Es gibt ausreichend Steckdosen.
Montag bis Freitag, 15 bis 20 Uhr könnt ihr das EG der CAMPO zum Lernen nutzen. Sollte es an diesem Tag eine Veranstaltung in der CAMPO geben, wandert der Lernraum in den Speisesaal im ersten Geschoss (OG).
Haus- und Benutzungsordnung für den Lernraum in der CAMPO
Für den Lernraum im Erdgeschoss der CAMPO Campusmensa Poppelsdorf gilt folgende Nutzungsordnung:
1. Der Lernraum steht Studierenden mit gültigem Immatrikulationsnachweis der Universität Bonn und der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg zur Verfügung.
2. Die Öffnungszeiten sind wie folgt geregelt: Der Speisesaal im Erdgeschoss der CAMPO Campusmensa Poppelsdorf wird von Montag bis Freitag von 15:00 bis 20:00 Uhr als Lernraum genutzt.
3. Der Lernraum ist ein Ort, der von der Gemeinschaft genutzt wird, um zu arbeiten und zu lernen. Im Rahmen der allgemeinen Rücksichtnahme ist ein respektvolles Miteinander und gegenseitige Umsicht unerlässlich. Alle Beteiligten sind verpflichtet, sich so zu verhalten, dass andere weder geschädigt, gefährdet oder belästigt noch mehr als unvermeidbar behindert oder gestört werden.
4. Es werden Mehrfachsteckdosen zur Verfügung gestellt, die eine Stromversorgung für mehrere Geräte ermöglichen. Es ist untereinander darauf zu achten, dass allen Studierenden unter Beachtung der Vorgaben der Arbeitssicherheit Zugang zu den Mehrfachsteckdosen gewährt wird. Die Steckdosen sind nicht unnötig lange zu belegen und nicht zu entwenden.
5. Der Lernraum ist mit Arbeitsplätzen ausgestattet, die sich sowohl für konzentrierte Einzelarbeit als auch für ruhige Gruppenarbeit eignen. Zu den Verhaltensweisen, die von dieser Zweckbestimmung nicht abgedeckt sind, gehören folgende:
Gespräche mit hoher Lautstärke, einschließlich Telefonate; die Nutzung von Audio- oder audiovisuellen Medien, auch bei Verwendung von Kopf- oder Ohrhörern zur Unterhaltung.
6. Das Umstellen von Möbeln ist nicht gestattet. Tische, Stühle und sonstiges Mobiliar dürfen nicht beschädigt, zweckentfremdet oder dauerhaft reserviert werden. Das Blockieren von Sitzplätzen oder Tischflächen mit persönlichen Gegenständen (z. B. Taschen, Jacken, Büchern) ohne anwesende Person ist untersagt. Bei Bedarf darf das Personal diese Plätze freiräumen lassen.
7. Die Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet, die Lernräume sauber und ordentlich zu hinterlassen. Persönliche Gegenstände sind beim Verlassen des Raumes vollständig mitzunehmen. Essensreste, Verpackungen und sonstiger Abfall sind in die vorgesehenen Abfallbehälter zu entsorgen. Tische und Sitzflächen sollen frei von Unrat, Aufklebern oder Beschriftungen gehalten werden. Wer grobe Verunreinigungen verursacht, ist verpflichtet, diese unverzüglich zu beseitigen.
8. Es ist unerlässlich, den Anweisungen der Mitarbeitenden des Studierendenwerks oder der Campus Security zur sachgemäßen Nutzung des Lernraums Folge zu leisten. Auf Verlangen des Personals ist der Immatrikulationsnachweis vorzulegen. Das Personal kann auch die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises verlangen, um die Identität der Person, die den Immatrikulationsnachweis vorlegt, zu überprüfen.
9. Die Nutzung der Lernräume erfolgt auf eigene Gefahr. Das Studierendenwerk übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände wie Laptops, Wertgegenstände, Kleidung oder andere persönliche Sachen, die beschädigt, verloren oder entwendet werden. Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden an Einrichtung, Technik oder dem Gebäude haften die verursachenden Personen persönlich und können zum Ersatz der Kosten herangezogen werden. Fluchtwege, Türen und technische Einrichtungen dürfen nicht verstellt oder manipuliert werden. Sicherheitsanweisungen des Personals oder der Feuerwehr sind unverzüglich Folge zu leisten.
10. Des Weiteren findet die Haus- und Benutzerordnung der Mensen und Cafeterien des Studierendenwerks Bonn Anwendung.
11. Personen, die gegen diese Haus- und Benutzerordnung verstoßen, kann Hausverbot erteilt werden.
Die vorstehende aktualisierte Haus- und Benutzerordnung tritt am 21. Juni 2025 in Kraft.
Stand: Oktober 2025