Informationen zum Datenschutz
bei der Ausbildungsförderung gemäß BAföG
Hier erhalten Sie Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Amt für Ausbildungsförderung, wenn ein Antrag auf Ausbildungsförderung gestellt wurde, für dessen Bearbeitung das Studierendenwerk Bonn zuständig ist, sowie über die Ihnen zustehenden Rechte gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Hinweise gelten gleichermaßen für Antragstellende nach dem BAföG sowie im Rahmen der Ausführung des Gesetzes zur Auskunft Verpflichtete, wie Ehegatten, Lebenspartner und Eltern.
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Studierendenwerk Bonn AöR
Amt für Ausbildungsförderung
Lennéstraße 3, 53113 Bonn
Telefon: 0228 - 73 5086
E-Mail: bafoeg@studierendenwerk-bonn.de
Kontaktdaten der zuständigen Datenschutzbeauftragten:
Sabine Link, Datenschutzbeauftragte der Ämter für Ausbildungsförderung bei den Studierendenwerken NRW, c/o Akademisches Förderungswerk AKAFÖ AöR
Universitätsstraße 150, 44801 Bochum
E-Mail: datenschutz-bafoeg@studierendenwerke-nrw.de
Die Erhebung personenbezogener Daten ist notwendig, um über den Förderungsanspruch nach dem BAföG entscheiden zu können. Wenn Sie einen Antrag auf Ausbildungsförderung gestellt haben oder im Rahmen der Bearbeitung eines solchen Antrags zur Mitwirkung verpflichtet sind, werden Ihre personenbezogenen Daten maßgeblich zu folgenden Zwecken verarbeitet:
- Beratung zur Studienfinanzierung, insbesondere zu einem Anspruch auf Ausbildungsförderung gemäß Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG),
- Erfassung und Bearbeitung des Antrags auf Ausbildungsförderung, Anforderung vollständiger Informationen,
- Feststellen aller Tatsachen, die zur Entscheidung über den Antrag erforderlich sind,
- Entscheidung über den Antrag, Erlass eines bewilligenden oder ablehnenden Bescheides und ggf. Änderung eines Bescheides wegen geänderter Tatsachen,
- Rückforderung von zu Unrecht erhaltener Ausbildungsförderung einschließlich eventueller Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen,
- Übermittlung der erforderlichen Daten an die Kreditanstalt für Wiederaufbau bzw. das Bundesverwaltungsamt entsprechend deren Zuständigkeiten für die Darlehensverwaltung und –rückforderung,
- Bearbeitung und Entscheidung von Widersprüchen,
- Feststellung in Vorausleistungsverfahren gemäß § 36 BAföG , ob ein kraft Gesetzes gemäß § 37 BAföG übergegangener Unterhaltsanspruch gegen die Eltern besteht und insoweit zur Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs
und Erfüllung unserer damit zusammenhängenden Aufgaben und Pflichten, insbesondere elektronische Datenverwaltung im BAföG-Fachprogramm, Auswertung zu statistischen Zwecken sowie zur Erfüllung aller Tätigkeiten, die uns als Amt für Ausbildungsförderung gemäß dem Bundesausbildungsförderungsgesetz zugewiesen sind.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen der Bearbeitung eines Antrags auf Ausbildungsförderung und bei allen Tätigkeiten im Zusammenhang mit BAföG-Leistungen erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i. V. m. § 41 BAföG sowie §§ 67 a und 67 b SGB X zur Erfüllung unserer Aufgaben als Amt für Ausbildungsförderung.
Die Datenkategorien sind aus den abgefragten Datenfeldern in den BAföG-Formblättern, Vordrucken und ergänzenden Bearbeitungsformularen ersichtlich. Insbesondere sind dies:
- Stammdaten, z.B. Name, Kontaktdaten, Geburtsdaten, Familienstand und Elternschaft, Staatsangehörigkeit, Bankverbindung,
- Vermögensdaten von antragstellenden Studierenden, Vermögensnachweise,
- Einkommen von antragstellenden Studierenden, Eltern, Ehegatten oder Lebenspartnern, insbesondere Einkommenssteuernachweise, Daten zu Miet- bzw. Wohnverhältnissen, Beschäftigungsverhältnissen, Kranken-, Renten- und Pflegeversicherungen, zu Unterhaltsansprüchen, ggf. Daten zu einer vorliegenden Behinderung oder zu außergewöhnlichen Belastungen,
- Daten zur Leistungsgewährung und ggf. zur Rückforderung, z. B. Leistungszeitraum, -höhe und –art,
- Daten zum Studium, z.B. Leistungsübersichten und ggf. Gesundheitsdaten zum Nachweis von einem verzögerten Studienverlauf,
- Im Falle eines Vorausleistungsverfahrens gemäß §§ 36, 37 BAföG werden außerdem die Daten verarbeitet, die entsprechend der Vorschriften des Unterhaltsrechts erforderlich sind, um festzustellen, ob ein bürgerlich-rechtlicher Unterhaltsanspruch tatsächlich dem Grunde und der Höhe nach besteht. Soweit dieser besteht, werden dann die Daten verarbeitet, die erforderlich sind, um diesen Anspruch gegen die unterhaltspflichtigen Personen geltend zu machen.
Die Daten stammen von den Antragstellenden selbst sowie den in den Antragsformularen genannten Quellen, zum Beispiel von Eltern, dem Ehegatten/der Ehegattin oder dem Lebenspartner/der Lebenspartnerin. Zudem werden – soweit dies für die Sachbearbeitung erforderlich ist – personenbezogene Daten im Rahmen der Amtsermittlung erhoben, wie z. B. bei einer Anschriftenermittlung oder bei einer Überprüfung von Einkommensangaben.
Ihre Daten werden von den Beschäftigten des Studierendenwerks Bonn - Amt für Ausbildungsförderung- verarbeitet, durch die jeweils zuständigen Personen. Zuständig sind nicht nur einzelne Beschäftigte, sondern arbeitsteilig die Teams mit Stellvertretungen und Vorgesetzten. Post und E-Mails werden entsprechend der internen Zuständigkeitsregelungen zur Bearbeitung intern weitergeleitet.
Es werden Dienstleister in die Bearbeitung einbezogen, die Ihre Daten vertragsgebunden verarbeiten und zur Beachtung des Datenschutzes verpflichtet sind, insbesondere IT-NRW (Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen) als IT-Dienstleister und als Rechenzentrum für das Fachprogramm zur BAföG-Verwaltung.
Es erfolgt eine Übermittlung der erforderlichen Daten an diejenigen Stellen, die entsprechend der gesetzlichen Festlegungen in Ihrer jeweiligen Studienfinanzierung für die Darlehensverwaltung oder –rückforderung zuständig sind, insbesondere an das Bundesverwaltungsamt und die Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Ihre Daten, insbesondere Ihre Adressdaten bzw. Kontoinformationen, werden zur kassenmäßigen Abwicklung der Leistungen (z.B. Auszahlung der Gelder) an die zuständige Landeskasse und von dieser an Kreditinstitute (z.B. kontoführende Bank des Auszubildenden) weitergegeben.
Die Daten zum Bezug des Kranken- und Pflegeversicherungszuschlags werden im Rahmen des Meldeverfahrens nach § 10 Abs. 4b EStG an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen der deutschen Rentenversicherung (ZfA) weitergegeben.
Die Angaben zum Einkommen eines Elternteils, des Ehegatten/der Ehegattin oder des Lebenspartners/der Lebenspartnerin werden dem Antragstellenden /der Antragstellenden im Bewilligungsbescheid (BAföG-Bescheid) mitgeteilt. Elternteile, der Ehegatte/die Ehegattin oder der Lebenspartner/die Lebenspartnerin des/der Antragstellenden können der Weitergabe dieser Daten an den Antragstellenden /die Antragstellende mit Ausnahme des Betrages des angerechneten Einkommens unter Angabe von Gründen widersprechen gemäß § 50 Abs. 2 S. 3 BAföG (Einkommensunterdrückung). In ganz besonderen Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden.
Ihre personenbezogenen Daten können an weitere Empfänger übermittelt werden. Insbesondere betrifft dies:
- Die im Rahmen des Antrags gemachten Angaben zu Ihrem Einkommen sowie zum Einkommen Ihres Ehegatten/Ihrer Ehegattin oder Ihres Lebenspartners/Ihrer Lebenspartnerin und ggf. zum Einkommen Ihrer Eltern können beim zuständigen Sozialleistungsträger, beim Sozialversicherungsträger, beim Finanzamt und bei dem jeweiligen Arbeitgeber sowie durch eine Kontenabfrage nach § 93 Abs. 8 Abgabenordnung (AO) beim Bundeszentralamt für Steuern überprüft werden.
- Die im Rahmen des Antrags gemachten Angaben zu Ihrem Vermögen können durch einen Datenabgleich (§ 41 Abs. 4 BAföG i. V. m. § 45d EStG) und durch eine Kontenabfrage nach § 93 Abs. 8 Abgabenordnung (AO) beim Bundeszentralamt für Steuern überprüft werden.
- Im Falle einer nicht beglichenen Forderung werden personenbezogene Daten an die in den Bundesländern zuständigen Vollstreckungsbehörden nach Maßgabe der jeweiligen Landesvollstreckungsgesetze weitergegeben.
- Zur Ausübung der Fach- und Rechtsaufsicht durch die zuständigen Behörden können Ihre Daten an diese Behörden weitergegeben werden, insbesondere an die Bezirksregierung Köln. Dies gilt ebenso im Falle von Prüfungen durch den Landes- oder den Bundesrechnungshof (Landeshaushaltsordnung, Bundeshaushaltsordnung).
- Im Rahmen der Antragsbearbeitung können auch Rentenstellen zum Einkommen befragt und Ihre Daten an das zuständige Jobcenter/an die zuständige Agentur für Arbeit (ARGE) weitergegeben werden (§47 Abs. 5 BAföG).
Ihre personenbezogenen Daten werden nicht an ein Drittland übermittelt und auch nicht an eine internationale Organisation.
Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsbestimmungen des Bundes und der Länder für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
BAföG-Förderungsakten werden in der Regel sechs Jahre nach Ablauf der Förderungshöchstdauer vernichtet bzw. gelöscht. In Ausnahmefällen, wie z.B. der Förderung über die Förderungshöchstdauer gemäß §15 Abs. 3 oder §15 Abs. 3a BAföG, wird hiervon abgewichen.
Ja, es gelten die Mitwirkungspflichten des Sozialrechts.
Antragstellende, die Sozialleistungen beantragen oder erhalten, sind zur Bereitstellung der erforderlichen Daten verpflichtet (§§ 60 bis 62, 65 SGB I). Dies gilt ebenfalls für diejenigen, bei denen ein Rückforderungsanspruch zu prüfen ist.
Die Verpflichtung der Eltern, des Ehegatten/der Ehegattin oder des Lebenspartners/der Lebenspartnerin zur Angabe der für die Bearbeitung erforderlichen Daten ergibt sich aus §§ 47 BAföG i.V.m. §60 SGB I. Die Auskunftsverpflichtung gemäß § 47 BAföG kann auch zwangsweise durchgesetzt werden.
Darüber hinaus besteht im Vorausleistungsverfahren nach §§ 36, 37 BAföG eine Auskunftspflicht der Eltern gemäß § 1605 BGB zur Feststellung und Geltendmachung eines kraft Gesetz übergegangenen Unterhaltsanspruchs gemäß §37 BAföG.
Falls notwendige Informationen zur Bearbeitung eines Antrags auf Ausbildungsförderung nicht vorliegen, hat dies in der Regel zur Folge, dass über den Antrag nicht abschließend entschieden werden und infolgedessen auch keine Förderungsleistung bzw. keine Fortsetzung der Ausbildungsförderung erfolgen kann.
Sie haben das Recht
- auf Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DSGVO,
- auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO,
- auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO,
- auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO,
- der Verarbeitung zu widersprechen gemäß Art. 21 DSGVO.
Gegebenenfalls gelten dabei die Besonderheiten und Einschränkungen des Sozialdatenschutzrechts.
Für den Fall, dass für eine bestimmte Datenverarbeitung ausnahmsweise von Ihnen eine Einwilligung erforderlich war und erteilt wurde, haben Sie das Recht, diese jederzeit zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erfolgten Verarbeitung wird davon nicht berührt.
Sie können sich mit einer Beschwerde an unsere oben genannte Datenschutzbeauftragte wenden oder unmittelbar an eine Aufsichtsbehörde, zum Beispiel bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Tel.: 0211/38 424-0, E-Mail:
Um zu verhindern, dass eine unberechtigte Person Ihre Datenschutzrechte geltend machen kann, werden Sie gebeten, sich zur Ausübung dieser Rechte zu identifizieren.
Zusätzlich zu diesem Informationsblatt wird auf alle Informationen verwiesen, die Ihnen schon über das Studierendenwerk vorliegen bzw. bekannt sind. Wenn Sie weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an die Ihnen bekannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner und die Datenschutzbeauftragte. Diese helfen Ihnen gerne weiter.
Stand: März 2021