Anliegerinformation 02/2021 - Rückbau und Abbruch

Bauablauf für Rückbau und Abbruch

Kontrollierter Rückbau von oben nach unten. Rückbau der Untergeschosse in Teilen erst nach Herstellung der Baugrubensicherung.

Grober Bauablauf für den Rückbau (Reihenfolge z. T. nur systematisch, nicht verbindlich)

  • Vorbereitende Maßnahmen (Einrichtung der Baustelle inkl. Verkehrsgenehmigungen, Anzeige der Gebäudeschadstoffsanierung bei den zuständigen Behörden etc.)
  • Entrümpelung sämtlicher Gebäude inkl. Untergeschosse
  • Entkernen inkl. Rückbau sämtlicher technischer Einbauten (u. a. Heizkörper, Tanks, Lampen, Großgeräte der Lüftungs-, Klima- Elektro-, Trafo- und Heizungszentralen)
  • Schadstoffsanierung in sämtlichen Gebäuden inkl. Untergeschosse
  • Abbruch oberirdisch bis Geländeoberkante (GOK), unter besonderer Beachtung der angrenzenden Giebelwände (z. T. Kommunwände, d. h. gemeinsame Giebelwand)
  • Abbruch im Innenhofbereich (Trafostation und Werkstatt) unter besonderer Berücksichtigung der rückseitigen Außenwände zu den Nachbargrundstücken. Die freistehenden Grenzmauern sollen vollständig erhalten bleiben.
  • Abbruch unterflur inkl. Verbindungsgang und Teilen des Bunkers; ein Großteil der Kellerwände und angrenzender Bodenplatten verbleiben zunächst
  • Verfüllung der Kellergeschosse zur Herstellung einer tragfähigen Arbeitsebene für die Großgeräte des Baugrubenverbaus bis auf Höhe der angrenzenden GOK
  • Beräumen der Baustelle

Nachbarsicherung

Zur Sicherung der privaten Nachbargrundstücke und des angrenzenden, öffentlichen Verkehrsraums.

Mögliche Elemente zur Nachbarsicherung, einzeln oder in Kombination

  • Herrichtung eines gesicherten Durchgangs für Personen z. B. durch Installieren von Fanggittern/-netzen oder Aufstellen von Seecontainern
  • Sicherung Gehweg oder Nachbarbebauung/-grundstück durch Vorhalten von schweren Abprall-Elementen vor die Abbruchkante mit einem Mobilkran und/oder durch Installation eines Fassadengerüstes mit Planen
  • Sicherung der Abbruchkante durch Fassadengerüst mit Plane
  • Temporäre Sperrung von Gehwegen, Straßen, Parkbuchten (wird mindestens in der Nassestraße erforderlich)
  • Sicherung der Giebel von angrenzenden Nachbargebäuden vor Witterungseinflüssen

Immissionsschutz

  • Einsatz nur von anerkannten, lärmarmen, staubmindernden und erschütterungsarmen Arbeitsweisen
  • Rückbau möglichst kleinteilig
  • Monitoring für Erschütterung während der Baumaßnahme

In Rot markiert sind die abzubrechenden Gebäude.

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