Alle Leistungen im Bereich der angrenzenden Gebäude, Gärten und Straßen werden sorgfältig und schonend (d. h. erschütterungsarm, lärm- und staubreduziert) nach
dem aktuellen Stand der Technik ausgeführt. Sämtliche Belange des Denkmalschutzes werden beachtet.
Angrenzende Gebäude
Beweissicherung
Das Studierendenwerk Bonn hat im Vorfeld der Baugrubenerstellung ein Beweissicherungsverfahren in Bezug auf den Zustand der umliegenden Bebauung und auf allen die Baumaßnahme betreffenden sowie unmittelbar an das Grundstück angrenzenden öffentlichen Flächen veranlasst (vor Rückbau eine Anfangsbeweissicherung und nach Rückbau eine Zwischenbeweissicherung).
Erschütterungsmonitoring
Während der Baumaßnahme wird das Beweissicherungsverfahren um ein Erschütterungsmonitoring an den benachbarten Gebäuden immer dann ergänzt, wenn
Arbeiten (insbesondere das Großbohrgerät) in unmittelbarer Nähe stattfinden. Das Erschütterungsmonitoring ist mit verschiedenen Alarmierungsstufen (insbesondere Vorwarnungen) ausgestattet. Es findet eine Echtzeitüberwachung statt und ein direkter Austausch mit der Bauleitung. Die Arbeiten werden bei Erreichen der Warnstufen unmittelbar eingestellt und angepasst bzw. das weitere Vorgehen abgestimmt.
Neigungsmessung
Weil die Baugrube erst nach Erstellung des Verbaus mittels Träger- oder Bohrpfahlwand ausgehoben wird, sind grundsätzlich keine Neigungen zu erwarten. Vor Beginn der Baugrubenherstellung wurden die Neigungen bereits geprüft und die Giebelwände zu den Nachbargebäuden aufgenommen. Den einzelnen Baufortschritten folgend werden weitere Neigungsmessungen mit einem sogenannten Feinnivellement über angebrachte Höhenbolzen folgen. Sollten während der Arbeiten geplante Grenzwerte überschritten werden, würden die Arbeiten unverzüglich eingestellt und das weitere Vorgehen abgestimmt.
Schallimmissionen
Mit der Unteren Immissionsschutzbehörde der Bundesstadt Bonn wurde ein Vorgehen hinsichtlich der entstehenden Immissionen vorabgestimmt, um die anliegenden Bewohner möglichst gut zu schützen.
Zur Reduzierung der Immissionswerte wurden folgenden Festlegungen getroffen:
- Zeitrahmen: Montag bis Freitag, zwischen 7 und 17 Uhr
- die tägliche Arbeitszeit ist grundsätzlich auf acht Stunden begrenzt
- darüber hinaus und samstags nur in zwingenden bauablaufbedingten Ausnahmefällen
Ein Lärmmonitoring wird eingerichtet. Falls notwendig, werden Arbeitsreihenfolgen bzw. Ausführungszeiten angepasst.
Sonstiges
Gartenmauern zu Nachbargrundstücken, die nicht im Zuge des Rückbaus und der Baugrubenherstellung rückgebaut werden, werden während der Bauzeit geschützt und ggf. (temporär) gesichert.
An die Baugrube angrenzende Bäume werden entsprechend der Baumschutzsatzung geschützt und erhalten. Zur Gewährleistung des Baumschutzes werden alle Arbeiten, die die Bäume berühren, durch einen Baumsachverständigen begleitet.
Eine ggf. anzupassende Verkehrsführung und die Verkehrssicherung werden mit den zuständigen Behörden abgestimmt und nach den geltenden verkehrsrechtlichen Auflagen genehmigt.