Die mit der Namensänderung ausgelöste Anpassung aller Materialien in der Außendarstellung nimmt das Studierendenwerk Bonn zum Anlass, seinen Außenauftritt insgesamt zu überprüfen. Dieser Prozess soll im kommenden Jahr weitgehend abgeschlossen werden. „So lange bleibt das bestehende Logo zunächst mit unserem alten Namen erhalten und im Stadtbild auch sichtbar“, sagt Andrea Willscheidt, derzeit kommissarische Geschäftsführerin des Studierendenwerks Bonn. „Die komplette Umsetzung eines geänderten Corporate Designs braucht Zeit und verursacht Kosten. Daher werden wir – im Einvernehmen mit dem Ministerium – schrittweise vorgehen.“ Das MIWF hat bei der Anpassung aller Materialien eine Übergangsfrist bis Ende 2017 eingeräumt.
Anlass für die Umbenennung in Studierendenwerke ist das zum 1. Oktober vergangenen Jahres in Kraft getretene Hochschulzukunftsgesetz im Land NRW. Teil dieses Gesetzespaketes ist auch das neue Studierendenwerksgesetz (StwG), welches für alle Studierendenwerke in NRW gilt. Mit der Namensänderung wird eine geschlechtsneutrale Bezeichnung auch bei den Studierendenwerken beabsichtigt.