Die Aufgaben des Studierendenwerks Bonn ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag gemäß § 2 (1) Studierendenwerksgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16.09.2014:
„Die Studierendenwerke erbringen für die Studierenden Dienstleistungen auf sozialem und wirtschaftlichem Gebiet insbesondere durch:
1. die Errichtung, Bereitstellung und Unterhaltung von wirtschaftlichen und sozialen Einrichtungen,
2. die Versicherung der Studierenden gegen Krankheit und Unfall, soweit nicht gesetzlich etwas anderes geregelt ist,
3. Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge für die Studierenden,
4. Förderung kultureller Interessen der Studierenden durch Bereitstellung ihrer Räume sowie nach Maßgabe ihrer Satzung,
5. Maßnahmen der Studienförderung, insbesondere bei Heranziehung für die Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes.
Die Studierendenwerke berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse Studierender mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, mit Verantwortung für nahe Angehörige mit Pflege- und Unterstützungsbedarf sowie mit Kindern. Sie bemühen sich um eine sachgerechte Betreuung dieser Kinder.“
Konkret ergeben sich daraus folgende Angebote und Leistungen
- fünf Mensen, sieben Cafés und zwei Foodtrucks mit über 7.000 Essen täglich
- 29 Wohnanlagen mit rund 3.800 Plätzen
- über 30 Millionen Euro ausbezahlte BAföG-Mittel an rund 5.000 Studierende
- fünf Kitas mit 231 Plätzen
- psychologische Beratung
- Beratung für Studierende mit Beeinträchtigungen
- Beratung für internationale Studierende