Zur anonymen Übermittlung von Hinweisen auf mögliche Gesetzes- und Regelverstöße hat das Studierendenwerk Bonn eine interne Meldestelle eingerichtet. An diese Kontaktadresse können sich nicht nur Mitarbeiter:innen des Studierendenwerkes, sondern auch Studierende, unsere Geschäftspartner:innen, deren Mitarbeiter:innen und sonstige Dritte vertrauensvoll wenden.
Sie können telefonisch oder per E-Mail Hinweise auf mögliche Fälle von Korruption, Betrug, Untreue, Steuerhinterziehung, Vergaberechtsverstößen, Insiderverstößen, Datenschutzverstößen oder sonstigen Verstößen geben.
Sie haben das Recht und die Möglichkeit, Ihren Hinweis anonym einzureichen und während des gesamten Verfahrens anonym zu bleiben, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Hinweisgeberschutzgesetz: Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen
Interne Meldestelle für Hinweisgeber
Telefonisch
Christiane Breternitz: +49 (175) 9218853
Bettina Laubereau: +49 (151) 74420333
E-Mail
hinweisgeber(at)studierendenwerk-bonn.de
Postalisch
Studierendenwerk Bonn
Interne Meldestelle für Hinweisgeber
vertraulich
Lennéstraße 3
53113 Bonn
Externe Meldestelle für Hinweisgeber
Als zweite, gleichwertige Möglichkeit zur Abgabe von Hinweisen steht Ihnen auch eine externe Meldestelle zur Verfügung. Diese ist beim Bundesamt für Justiz angesiedelt. Es steht Ihnen frei, ob Sie eine Meldung an die interne Meldestelle Ihres Unternehmens machen oder die externe Meldestelle nutzen. Hier können Sie die Zuständigkeit der Meldestellen finden.