Hinweisgeberschutzgesetz

Blick auf den Eingang der CAMPO in der Totalen. Zu sehen sind der markante rote Eingangsbereich mit den großen Lettern CAMPO Campusmensa Poppelsdorf und ein wunderschöner Baum, der gegenüber des Eingangs wächst. Er ist saftig grün. Der Himmel ist azurblau.

Zur anonymen Übermittlung von Hinweisen auf mögliche Gesetzes- und Regelverstöße hat das Studierendenwerk Bonn eine interne Meldestelle eingerichtet. An diese Kontaktadresse können sich nicht nur Mitarbeiter:innen des Studierendenwerkes, sondern auch Studierende, unsere Geschäftspartner:innen, deren Mitarbeiter:innen und sonstige Dritte vertrauensvoll wenden.

Sie können telefonisch oder per E-Mail Hinweise auf mögliche Fälle von Korruption, Betrug, Untreue, Steuerhinterziehung, Vergaberechtsverstößen, Insiderverstößen, Datenschutzverstößen oder sonstigen Verstößen geben.

Sie haben das Recht und die Möglichkeit, Ihren Hinweis anonym einzureichen und während des gesamten Verfahrens anonym zu bleiben, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Hinweisgeberschutzgesetz: Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen


Interne Meldestelle für Hinweisgeber

Telefonisch

Christiane Breternitz: +49 (175) 9218853

Bettina Laubereau: +49 (151) 74420333


E-Mail

hinweisgeber(at)studierendenwerk-bonn.de


Postalisch

Studierendenwerk Bonn
Interne Meldestelle für Hinweisgeber
vertraulich
Lennéstraße 3
53113 Bonn

 

Externe Meldestelle für Hinweisgeber

Als zweite, gleichwertige Möglichkeit zur Abgabe von Hinweisen steht Ihnen auch eine externe Meldestelle zur Verfügung. Diese ist beim Bundesamt für Justiz angesiedelt. Es steht Ihnen frei, ob Sie eine Meldung an die interne Meldestelle Ihres Unternehmens machen oder die externe Meldestelle nutzen. Hier können Sie die Zuständigkeit der Meldestellen finden.