Jetzt BAföG-Folgeantrag für das Wintersemester 2015/16 stellen …und unnötige Wartezeiten vermeiden

Wer BAföG bereits erhält und eine nahtlose Weiterzahlung sicherstellen möchte, sollte frühzeitig an den sogenannten „Weiterförderungs- oder Folgeantrag“ denken. Es empfiehlt sich, den Antrag mit allen Unterlagen so früh wie möglich beim Amt für Ausbildungsförderung einzureichen, am besten drei Monate vor Ablauf der Bewilligungszeit.

Den richtigen Moment nicht verschlafen und rechtzeitig an BAföG denken! Quelle: © Jeanette Dietl - Fotolia.com

Grundsätzlich muss jeder BAföG-Empfänger einmal jährlich die Weiterzahlung beantragen. Werden die dazu notwendigen Unterlagen zu spät eingereicht, kollidieren sie mit den Anträgen der Erstsemester. Das hat zur Folge, dass die Bearbeitungszeit entsprechend länger dauern kann und der BAföG-Empfänger im schlimmsten Fall einen Zahlungsausfall erleidet. Zwar wird der Fördersatz rückwirkend ausgezahlt, es kann jedoch passieren, dass die Studierenden einen oder mehrere Monate darauf warten müssen. 

Für einen Weiterförderungsantrag müssen wie beim Erstantrag alle Dokumente ausgefüllt werden. Den Lebenslauf wiederholt zuzusenden, ist nicht nötig. Ein formloser Antrag hingegen würde lediglich dazu dienen, die Frist zu wahren. Wer erst ab Ende Juli oder im August einen Antrag stellt, riskiert eine lange Wartezeit und folglich eine Zahlungspause.

Daher: BAföG-Antrag so schnell wie möglich vollständig ausfüllen und unterschrieben senden an: Studentenwerk Bonn | Amt für Ausbildungsförderung, Nassestraße 11, 53113 Bonn oder persönlich an der BAföG-Zentrale abgeben.

Unser Tipp: Achten Sie auf Ihre vollständigen, leserlichen Kontoangaben nach SEPA-Standard (IBAN und BIC), um unnötige Nachfragen und Wartezeiten zu vermeiden.

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